Kosten des  Rechtsanwalts            
                                                               

 
Die Vergütung des Rechtsanwalts bemisst sich seit dem 01. Juli 2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat.


Beratungshilfe

Die Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung für Rechtsuchende, die die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können. Beratungshilfe wird lediglich für die außergerichtliche Rechtsberatung und –vertretung gewährt und erfordert eine entsprechende Beantragung und Bewilligung durch das Amtsgericht.

Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe unterstützt Personen, die einen Prozess führen müssen und nachweislich die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen können und zudem nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten haben, den Prozess zu gewinnen. Durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird die Partei von der Zahlung der Gerichts-und Anwaltskosten ganz oder teilweise befreit. Sofern das Gericht Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung anordnet, muss der Bürger die gewährte Prozesskostenhilfe in monatlichen Raten an die Landeskasse zurückzahlen

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.

Antragsformulare auf Bewilligung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe erhalten Sie bei den Amtsgerichten oder in unserer Kanzlei.